Unter einer Trittschalldämmung ist eine spezielle Schalldämmung für Trittschall zu verstehen, der beim Begehen von Treppen und Flurböden ebenso entstehen kann wie beim Auf- und Abhüpfen auf Böden oder beim Rücken von Stühlen. Alle Anforderungen, die eine Trittschalldämmung in Deutschland erfüllen muss, sind in der DIN 4109 ausführlich beschrieben.
Im Bereich der Fußböden werden sogenannte schwimmende Estriche für eine effektive Trittschalldämmung eingesetzt. Im Bereich des Massivbaus können natürliche Werkstoffe wie beispielsweise Kork ebenso zum Einsatz kommen wie Produkte aus hochwertigem Kunststoff. Eine zusätzliche schalltechnische Verbesserung, vor allem im Rahmen der Holzbauweise, kann durch eine zusätzlich abgehängte Unterdecke geschaffen werden.
Insbesondere, wenn eine Renovierung des Fußbodens geplant wird, sollte die Effektivität der eingebauten Trittschalldämmung in jedem Fall überprüft werden. Hierfür sind spezielle Trittschalldämmungsplatten, die jedoch nicht zwangsläufig auch gleichzeitig wärmedämmend wirken, notwendig. Ist hingegen neben einer Trittschalldämmung auch eine Wärmedämmung erforderlich, müssen entsprechende zusätzliche Wärmedämmplatten verlegt werden.
Für das Verlegen einer Trittschalldämmung muss auf dem entsprechenden Unterboden zunächst eine dampfbremsende Folie gelegt werden. Damit eine Übertragung des Trittschalls auf die Hauswände vermieden werden kann, werden Dämmstoffrandstreifen ringsum an den Wänden verlegt. Im Anschluss hieran können die jeweiligen Trittschalldämmungsplatten auf der gesamten Bodenfläche der Etage verlegt werden. Auf das Vermeiden von Kreuzfugen sollte in jedem Fall geachtet werden. Zudem sollten die Platten stets fugendicht aneinanderstoßen. Trocken-Estrichelemente, wie beispielsweise Holzspanplatten werden im Anschluss auf den Trittschalldämmungsplatten schwimmend verlegt.