Putzgrund

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Putzgrund für unbehandelte Wand- und Deckenbereiche

Der Putzgrund ist die unbehandelte Wand- bzw. Deckenfläche im Innen- oder Außenbereich. Vor dem Auftragen eines Putzes und auch vor dem Tapezieren oder Streichen, ist die Vorbehandlung mit einer Putzgrundierung, ebenfalls als Putzgrund bezeichnet, oder auch einem sogenannten Tiefengrund erforderlich. Die Grundierung erfüllt die notwendigen Anforderungen hinsichtlich Rauigkeit, Feuchtigkeit und Saugfähigkeit der Wandfläche, um ein optimales Endergebnis zu erzielen. Das Auftragen des flüssigen Putzgrundes erfolgt mit einer Rolle, einer Bürste oder einem breiten Pinsel.

Putzgrund – erforderlich für gleichmäßige Streich- und Tapezierarbeiten

Für das Auftragen eines Oberputzes empfiehlt sich die Vorbehandlung mit einer Putzgrundierung. Dieser Voranstrich für glatte Außen- und Innenputzflächen ist gerade bei saugenden Untergründen, wie zum Beispiel Trockenbauplatten, Porenbeton und Beton erforderlich, um eine gleichmäßige Haftung des Putzes zu gewährleisten. Auch für das Tapezieren oder Streichen fertiger Putzflächen ist ein sogenannter Putzgrund oder Tiefergrund notwendig. Ohne diesen würde der ungleichmäßig saugende Untergrund die Festigkeit des Anstrichs negativ beeinflussen, sodass es zu Rissen und Ablösungen der Farbe führen kann. Dispersionsfarbe würde außerdem ungleichmäßig einziehen, was zu einem wolkigen Muster führt und die homogene Fläche stört. Auch für Tapezierarbeiten ist der Putzgrund unverzichtbar. Verbindet sich der Tapetenkleister ohne Grundierung mit dem Putz oder einer Gipskartonplatte, entsteht eine derart feste Verbindung, dass die Tapete nicht mehr von der Wand zu lösen ist.

Haftender Putzgrund für Sanierungsarbeiten

Eine weitere Form der Grundierung bzw. des Putzgrundes bildet der Haftgrund. Dieser kann auch auf nicht saugende Untergründe aufgetragen werden, um die Haftung zwischen dem bestehenden Untergrund und der neuen Putzoberfläche sicherzustellen. Verwendung findet diese Form des Putzgrundes hauptsächlich bei Sanierungsarbeiten. Für die Verarbeitung des Haftgrundes ist eine saubere und trockene Fläche erforderlich. Tiefengrund bzw. Putzgrund ist in 5 Litern und auch in Gebinden mit 10 Litern erhältlich.