Die Dämmung der obersten Geschossdecke spart Energie und Geld.
Mit Verabschiedung der Energiesparverordnung EnEV 2009 wurde es bei Altbauten Vorschrift, die oberste Geschossdecke gegen Wärmeverluste zu dämmen, wenn diese nicht begehbar ist. Entweder wird das komplette Dach abgedichtet, was natürlich die meiste Energie einspart. Oder man dämmt die oberste Geschossdecke von oben her, das heißt der Fußboden des Speichers wird mit einer Dämmschicht versehen. Diese darf einen Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens 0,24 Watt/(m²K) aufweisen. Ab dem 1. Januar 2012 wird die Nachrüstungspflicht auch auf begehbare Geschossdecken ausgeweitet, wenn das Dach selbst nicht gedämmt ist. Es besteht also für viele Hausbesitzer Handlungsbedarf. Zwar gibt es Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für Eigentümer, die ihre Ein- und Zweifamilienhäuser selber bewohnen. Doch auch für kleine Häuser rechnen sich solche Sanierungsmaßnahmen allemal. Schließlich geht Winter für Winter sehr viel Wärme über eine ungedämmte oberste Geschossdecke verloren.
Verschiedene Dämmstoffe für die oberste Geschossdecke
Wer die Dämmung nicht dem Fachbetrieb überlassen will, kann als Hobbyheimwerker selbst aktiv werden. Für handwerklich Begabte ist es kein Kunststück, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Es können verschiedene Materialien zur Dämmung eingesetzt werden, zum Beispiel Dämmplatten aus Styropor oder die druckfesteren Styrodur-Hartschaumplatten. Ebenso leicht zu schneiden und einfach zu verlegen sind Klemmfilze. Glaswolle hat gegenüber Steinwolle den Vorteil, dass Feuchtigkeit hindurch diffundieren kann. Wer eine ökologische Variante sucht, dämmt die oberste Geschossdecke mit Holzfaserplatten.